Google aktualisiert die Mindesthardwareanforderungen, um GMS auf Android 13-Geräten zu bündeln

Google hat die Mindesthardwareanforderungen für die Bündelung von GMS auf Android 13-Geräten aktualisiert. OEMs können GMS nicht mehr auf Android 13-Geräten mit weniger als 2 GB RAM oder 16 GB Speicher vorinstallieren.

Budgetfreundliche Android-Geräte mit weniger als 2 GB RAM und 16 GB Speicher könnten bald der Vergangenheit angehören. Mit Android 13 hat Google die Mindesthardwareanforderungen aktualisiert, die Geräte erfüllen müssen, um Google Mobile Services (GMS) zu bündeln. Das Unternehmen verlangt nun von OEMs, dass sie mindestens 2 GB RAM und 16 GB Speicher anbieten, wenn sie GMS auf einem Gerät mit Android 13 oder höher bündeln möchten.

Laut Android Enterprise-Experte Jason Bayton (über Mishaal Rahman) können OEMs GMS nicht mehr auf neuen Geräten mit weniger als 2 GB RAM vorinstallieren. Google verlangt außerdem, dass alle neuen Android Go-Geräte über mindestens 16 GB Speicher verfügen. Darüber hinaus erhalten bestehende Geräte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, das Android 13-Update nicht.

Dies ist nicht das erste Mal, dass Google OEMs daran hindert, GMS auf Geräten mit wenig RAM vorzuladen. Nach der Einführung von Android 11 im Jahr 2020 gab das Unternehmen dies bekannt Geräte mit weniger als 512 MB RAM qualifizieren sich nicht mehr für das Vorladen von GMS. Damals wurde auch festgelegt, dass alle Telefone, die mit Android 11 oder höher gestartet werden, als Android Go-Gerät gestartet werden müssen, wenn sie über 2 GB RAM oder weniger verfügen.

Mit den aktualisierten Anforderungen müssen Android-OEMs nun mindestens 2 GB RAM und 16 GB Speicher anbieten, wenn sie GMS auf Geräten mit Android 13 oder höher bündeln möchten. OEMs können GMS jedoch weiterhin auf Android 12-Geräten mit weniger als 2 GB RAM bündeln. Da preisgünstige Android-Geräte in der Regel nicht mit der neuesten Android-Version auf den Markt kommen, kann es eine Weile dauern, bis OEMs den Verkauf von Geräten einstellen, die diese Anforderungen nicht erfüllen.