Vor einiger Zeit stand WhatsApp nicht auf der Prioritätenliste, wenn es um Videoanrufe ging. Die zugelassene Teilnehmerzahl war zu gering. Aber jetzt erlaubt WhatsApp bis zu acht Personen für einen einzigen Anruf.
Die gute Nachricht ist, dass es mehr als eine Möglichkeit gibt, einen Gruppen-Videoanruf auf WhatsApp zu starten. Auf diese Weise können Sie die für Sie bequemere Methode wählen. Sie können zunächst eine Person anrufen und weitere Personen hinzufügen. Oder Sie können alle Teilnehmer auf einmal hinzufügen.
So starten Sie eine WhatsApp-Gruppe Rufen Sie einen Teilnehmer nach dem anderen an
Angenommen, Sie telefonieren bereits mit einem Freund und möchten noch ein paar anrufen. Um weitere Teilnehmer zu einem bereits bestehenden Anruf hinzuzufügen, tippen Sie auf eine beliebige Stelle auf Ihrem Bildschirm, bis das Personensymbol mit einem Pluszeichen angezeigt wird, und tippen Sie darauf. Sie müssen dies schnell tun, da die Option nach einigen Sekunden wieder ausgeblendet wird.
Der Nachteil dieser Option ist, dass Sie nur Personen einzeln hinzufügen können. Wenn Sie keine Lust haben, andere auf diese Weise hinzuzufügen, sollten Sie den Videoanruf mit der folgenden Methode erstellen.
So rufen Sie mehrere Personen gleichzeitig auf WhatsApp an
Wenn der Anruf anfangs verschiedene Benutzer haben muss, ist dies die Option. Öffnen Sie WhatsApp und gehen Sie zur Registerkarte Anrufen. Tippen Sie unten rechts auf das Telefonsymbol und dann auf die Option Gruppenanruf und wählen Sie bis zu sieben weitere Benutzer aus. WhatsApp erlaubt bis zu 8, einschließlich Ihnen.
Nachdem Sie ausgewählt haben, wer an dem Anruf teilnehmen soll, tippen Sie auf das Kamerasymbol rechts neben den Kontakten.
Abschluss
Wenn der Zweck des Videoanrufs darin besteht, mit Freunden in Kontakt zu treten und sich auszutauschen, ist WhatsApp eine gute Option für kleine Gruppen. Wenn Sie jedoch Dinge wie das Teilen Ihres Bildschirms oder ähnliche Aufgaben erledigen müssen, stehen andere professionellere Optionen wie Microsoft Teams oder Zoom zur Verfügung.